Betreuung/Testamentsvollstreckung

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden:
Sind keine Angehörigen oder enge Vertraute vorhanden, die diese Aufgabe für Sie übernehmen können, stehen wir auch hier mit unserer Fachkompetenz
und langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet gerne zur Regelung der alltäglichen Angelegenheiten und vertrauensvollen Verwaltung Ihres Vermögens zur Verfügung.